fbpx
 

Regeln für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln

Nahrungsergänzungsmittel werden vom Ministerium als eigenständige Lebensmittel betrachtet. Dies spiegelt sich in den Produktionsnormen für Nahrungsergänzungsmittel und in den Angaben wider, die auf dem Etikett verwendet werden dürfen. Von einigen Ausnahmen abgesehen ist es nicht möglich, Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel zu bezeichnen oder ihnen explizit heilende Eigenschaften zuzuschreiben, es sei denn, es handelt sich um bestimmte Ausnahmen oder um besondere, nachgewiesene Fälle.
Doch welche gesetzlichen Verpflichtungen und freiwilligen Zertifizierungen gibt es für Nahrungsergänzungsmittel?

Zusammenfassung

Gesetzliche Verpflichtungen und freiwillige Zertifizierungen

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen der guten Herstellungspraxis, die im angelsächsischen Sprachraum als GMP (Good Manufacturing Practice) bezeichnet wird. Die Hersteller können sich den Audits privater Einrichtungen zur Anwendung des HACCP-Systems unterziehen oder ein Handbuch zur Selbstkontrolle anwenden. Aber kommen wir zu den Einzelheiten.

Rechtsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel: rechtliche Aspekte in der Europäischen Union und in Italien

In der Europäischen Union unterliegt die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln denselben Vorschriften wie die Herstellung von Lebensmitteln, wie in der EG-Verordnung Nr. 178/2002 festgelegt.
Die wichtigste europäische Richtlinie, die den Sektor der Nahrungsergänzungsmittel regelt, ist die Richtlinie 2002/46/EG, die Listen der für die Herstellung zugelassenen Vitamine und Mineralstoffe enthält und Anforderungen an die Produktkennzeichnung festlegt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, da sie wissenschaftliche Bewertungen der Produktsicherheit liefert, die die Entscheidungen der Europäischen Kommission unterstützen. In Italien wurde die Richtlinie 2002/46/EG durch das Gesetzesdekret Nr. 169 vom 21. Mai 2004 umgesetzt.
Die ministeriellen Leitlinien (LGM) enthalten Bestimmungen für Aspekte, die auf europäischer Ebene nicht harmonisiert sind. Artikel 5 des DL 169/2004 enthält Abschnitte über die zulässige Verwendung von Vitaminen, Mineralien und anderen Stoffen bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln, einschließlich der zulässigen Höchstmengen und Bestimmungen für Präbiotika und andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung.
Die Verwendung von pflanzlichen Stoffen (Pflanzenzubereitungen) wird durch den Ministerialerlass vom 9. Juli 2012, geändert durch den Erlass vom 27. März 2014, geregelt. Um bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden zu können, muss eine Substanz in Europa nachweislich in erheblichem Umfang konsumiert worden sein, um ihre Unbedenklichkeit zu belegen; andernfalls gilt sie als neuartiges Lebensmittel und erfordert eine europäische Zulassung für die Verwendung.
Vor dem Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels muss das Gesundheitsministerium über die Kennzeichnung informiert werden und das Produkt muss mit einem spezifischen Code aufgeführt werden.

Zulässige Zutaten für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln

Die für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln zugelassenen Zutaten sind in Anhang I der Richtlinie 2002/46/EG aufgeführt und umfassen Vitamine und Mineralstoffe, die für Ernährungszwecke verwendet werden, wie Vitamin C und Kalzium.
Anhang II derselben Richtlinie enthält Stoffe, die als Quellen für die in Anhang I aufgeführten Vitamine und Mineralstoffe zugelassen sind. Andere Zutaten als Vitamine und Mineralstoffe können im Rahmen anderer EU- oder nationaler Vorschriften verwendet werden.

Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln: Anforderungen in der EU

Die in der Richtlinie 2002/46/EG festgelegten Kennzeichnungsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel umfassen die Angabe der im Produkt enthaltenen Nährstoffe, die empfohlene Tagesdosis, Sicherheitshinweise und Warnungen zur korrekten Verwendung des Produkts.
Gesundheitsbezogene Angaben dürfen keine Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten suggerieren.

Normen und Zertifizierungsstandards für Nahrungsergänzungsmittel

Obwohl Nahrungsergänzungsmittel nicht als traditionelle Lebensmittel gelten, stimmen die geltenden Vorschriften und Normen oft überein. Systems & Consulting kann bei der Erlangung von obligatorischen oder freiwilligen Zertifizierungen behilflich sein, einschließlich der Anwendung von HACCP- oder HAPRC-Systemen für den US-Markt, GMP (Good Manufacturing Practices) und Zertifizierungen nach Lebensmittelvorschriften und -standards wie BRC, IFS und FSCC 22000.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *