Nahrungsergänzungsmittel werden vom Ministerium als eigenständige Lebensmittel betrachtet. Dies spiegelt sich in den Produktionsnormen für Nahrungsergänzungsmittel und in den Angaben wider, die auf dem Etikett verwendet werden dürfen. Von einigen Ausnahmen abgesehen ist es nicht möglich, Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel zu bezeichnen oder ihnen explizit heilende Eigenschaften zuzuschreiben, es sei denn, es handelt sich um bestimmte...


